KI in der Zahnarztpraxis: Datenschutz und Schweigepflicht
Befunde und Behandlungsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Wer KI für die Dokumentation einsetzt, sollte wissen, wo diese Daten verarbeitet werden. Ein Überblick – keine Rechtsberatung.
Gesundheitsdaten sind besonders geschützt
Die DSGVO zählt Gesundheitsdaten zu den „besonderen Kategorien“ (Art. 9 DSGVO). Werden sie von einem externen Dienstleister verarbeitet, braucht die Praxis einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Liegen die Server außerhalb der EU, kommen weitere Anforderungen an die Übermittlung hinzu.
Schweigepflicht nach § 203 StGB
Zahnärztinnen und Zahnärzte unterliegen der Schweigepflicht. Dienstleister dürfen Patientendaten nur unter Bedingungen sehen – unter anderem müssen sie zur Verschwiegenheit verpflichtet werden (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). Je weniger Daten die Praxis verlassen, desto weniger muss abgesichert werden.
Cloud-Dienste und § 393 SGB V
Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Cloud stellt § 393 SGB V eigene Anforderungen, unter anderem ein Testat nach dem C5-Kriterienkatalog des BSI. Fragen Sie Cloud-Anbieter nach diesem Nachweis.
Checkliste vor dem Einsatz
- Wo werden Aufnahmen und Texte verarbeitet und gespeichert?
- Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und wer hat Zugriff?
- Werden Aufnahmen zum Training von KI-Modellen verwendet?
- Sind die Daten verschlüsselt, und wer hat den Schlüssel?
- Was passiert mit den Daten, wenn Sie kündigen?
Wie Talveris es macht
Talveris erkennt die Sprache auf Ihren Praxisrechnern und schickt von sich aus keine Patientendaten ins Internet. Befunde liegen verschlüsselt mit Ihrem Praxis-Passwort auf Ihren Rechnern. Nach einer Kündigung bleiben sie dort und lassen sich im Lesemodus weiter aufrufen.
Weiterlesen: Cloud oder offline? · Dokumentationspflicht beim Zahnarzt
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